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Anhängerkupplung für Pkw [Drucken]
von klingi am 16.01.2003 22:46:11
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Sie dient als Bindeglied zwischen Anhänger und Zugfahrzeug. Anhängerkupplungen sind fest mit den stabilen Trägern der Bodengruppe verbunden und unterliegen den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und müssen im Kfz-Schein eingetragen sein. Nachträglich am Fahrzeug installierte Anhängerkupplungen müssen von einer anerkannten Prüfstelle abgenommen und nachträglich in die Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
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