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KFZ-LEXIKON
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  Anhängelast [Drucken]
 von klingi am 16.01.2003 22:44:35

Die Anhängelast, die bei einem Fahrzeug zulässig ist, ergibt sich aus den Nummern 28 bzw. 29 der technischen Daten des Fahrzeugbriefes bzw. -scheines.
Die Nr. 28 weist die maximal zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger (eigene Bremse),
Die Nr. 29 zeigt die maximal zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger aus.

Das Zugfahrzeugs sollte nicht auf die Maximalleistung in Kilowatt (kW), sondern einen möglichst hohen Drehmomentwert in Newtonmeter (Nm) ausgelegt sein. Gleichzeitig sollte das maximale Drehmoment über einen großen Drehzahlbereich konstant bleibt (2000 bis 4000 Umdrehungen pro Minute (U/Min)). Ein möglichst geringer Überhang des Zugfahrzeuges - das ist der Abstand des Kugelkopfs der Anhängerkupplung zur Hinterachse - und eine möglichst große Deichsellänge des Anhängers sichern die Fahrstabilität des Gespannes.
 
-- Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der genannten Tipps/Informationen --
 
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