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 Firmenwagen - Arbeitsvertrag
 
Autor Beitrag  
Thomas ist zur Zeit offline Thomas
Deutschland
190 Beiträge
erstellt am - 13.04.2006 :  12:55:51  Mitglied anzeigen  ICQ communication center anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Hallo,

kann mir jmd. den Passus aus einem Arbeitsvertrag für einen Firmenwagen mailen oder hier posten?

Wäre echt nett!


Gruß
Thomas
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Martin ist zur Zeit online Martin
Audiminstrator
Deutschland
8902 Beiträge
erstellt am - 13.04.2006 :  14:34:07  Mitglied anzeigen  Martin's Homepage anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Der ist doch nicht immer der Gleiche! Was interessiert Dich denn?

Tschau, Martin!

(martin.kappl@audi-speed.com)

Dieser Beitrag wurde von Martin am 13.04.2006 14:35:22 bearbeitet
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Thomas ist zur Zeit offline Thomas
Deutschland
190 Beiträge
erstellt am - 13.04.2006 :  14:53:16  Mitglied anzeigen  ICQ communication center anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Na so eine generelle Regelung... Wie formuliert man so etwas?

- Alle Privatfahrten erlaubt
- Arbeitgeber übernimmt alle Betriebskosten
- Arbeitnehmer beteiligt sich an den Betriebskosten
- Alleinige Nutzung durch Arbeitnehmer

usw.


Gruß
Thomas
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Blaster ist zur Zeit offline Blaster
Deutschland
92 Beiträge
erstellt am - 13.04.2006 :  16:16:43  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
da kann ich vielleicht helfen... (es könnte jedoch sein, dass das nachfolgende etwas über das Ziel hinausgeht, aber vielleicht lassen sich Auszüge verwenden)

------------------------------------------------

Vorbemerkung

Häufig überlässt der Arbeitgeber einzelnen Mitarbeitern, insbesondere im Außendienst Tätigen oder Führungskräften, ein Firmenfahrzeug zur Erledigung ihrer dienstlichen Aufgaben. Dabei wird oftmals dem Mitarbeiter auch die teilweise oder unbeschränkte private Nutzung des Firmenfahrzeugs gestattet. Nutzt der Mitarbeiter hingegen sein eigenes Kfz für dienstliche Tätigkeiten, entstehen Aufwendungsersatzansprüche des Mitarbeiters, so dass die Anschaffung eines Dienstwagens die kostengünstigere Lösung sein kann.

Die ausdrückliche vertragliche Regelung einer solchen Fahrzeugüberlassung empfiehlt sich insbesondere, um

* Art und Typklasse des Dienstwagens zu bestimmen,
* den Umfang der Nutzung festzulegen,
* die Frage der Kostentragungspflicht zu klären,
* die Pflichten des Mitarbeiters im Zusammenhang mit der Benutzung zu regeln,
* Haftungsfragen zu klären,
* Regelungen über die Rückgabeverpflichtung zu treffen.

Rechtliche Voraussetzungen

Im Überlassungsvertrag muss eindeutig geregelt sein, ob das zur Verfügung gestellte Fahrzeug ausschließlich zu dienstlichen Zwecken oder auch zur (teilweisen) privaten Nutzung überlassen worden ist. Nur so vermeiden Sie unnötige Auseinandersetzungen mit Ihrem Mitarbeiter über den Umfang der Nutzung sowie bei einem Widerruf der Überlassung. Enthält die vertragliche Regelung keine Absprache über eine Privatnutzung, darf der Arbeitnehmer das Kfz nur dienstlich nutzen. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen grundsätzlich nicht zu den Dienstfahrten.

Der Umfang der Überlassung ist von wesentlicher Bedeutung für die steuerliche Behandlung der Dienstwagengestellung.

Besteuerung von Firmenwagen

Stellen Sie Ihrem Mitarbeiter das Firmenfahrzeug nur für Dienstfahrten zur Verfügung, ist dies steuerlich unbeachtlich. Ein geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter ist in keinem Fall anzunehmen.

Wird hingegen das Fahrzeug auch zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für sonstige Privatfahrten unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt, handelt es sich um eine dem Mitarbeiter gewährte Naturalvergütung und damit um einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Der Wert der Privatnutzung ist zu versteuern. Die gesetzliche Regelung (§ 8 Abs. 2 Sätze 2 ff. i.V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) stellt zwei Berechnungsverfahren im Sinne eines Wahlrechts zur Verfügung, und zwar die Nutzungspauschale sowie den Einzelnachweis. Die gewählte Methode ist mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren.

1 %-Regelung (Methode 1)

Bei der Nutzungspauschale wird der geldwerte Vorteil für die reinen Privatfahrten, z.B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen, andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten, mit monatlich 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Kaufpreises des Pkw angenommen. Für volle Kalendermonate, in denen dem Arbeitnehmer kein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung steht, brauchen die Monatsbeträge nicht angesetzt zu werden. Als Kaufpreis ist - auch bei Gebraucht- oder Leasingfahrzeugen - die im Zeitpunkt der Erstzulassung für den genutzten Pkw unverbindliche Preisempfehlung (inländischer Bruttolistenpreis) zuzüglich Kosten für Sonderausstattungen, auch für ein Navigationssystem, anzusetzen. Die Kosten für den Einbau eines Katalysators sind zu berücksichtigen.

Autotelefon

Ein Autotelefon oder Mehrkosten für ein aus Sicherheitsgründen gepanzertes Fahrzeug bleiben demgegenüber außer Ansatz. Die Nutzung des Autotelefons zu Privatgesprächen ist hingegen in gleicher Weise als Sachbezug zu erfassen wie die private Nutzung des Telefons am Arbeitsplatz.

Fahrten zum Betrieb

Steht dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, erhöht sich der Wer



Grüße aus Obertshausen
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Andy_S3 ist zur Zeit offline Andy_S3
Deutschland
125 Beiträge
erstellt am - 13.04.2006 :  17:04:39  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Für generelle Infos zum Firmenwagen solltest du mal auf die SIXT Homepage schauen. Ganz interessant.

Da gibt es soetwas wie einen Mehrwert-Rechner, für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

So kann man seinem Chef das ganze schmackhaft machen und sieht gleichzeitig, was für einen selbst dabei rauskommt.

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Thomas ist zur Zeit offline Thomas
Deutschland
190 Beiträge
erstellt am - 02.05.2006 :  15:00:02  Mitglied anzeigen  ICQ communication center anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
@All:

Super - Danke!


Gruß
Thomas
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