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erstellt am - 15.04.2004 : 22:24:32
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Hallo zusammen! Mir ist die Frage schon ein wenig peinlich Mir ist auch klar was die Daten bedeuten, nur halt nicht die am Ende Wer kann mir sagen, was folgende Zahlen (88Y) Dot: XT04 0336 (0304) in der Reifenkombination 225/35 ZR19 (88Y) Dot: XT04 0336 (0304) ganz genau bedeuten. Klar ist, dass es sich um das Produktionsdatum handelt -aber der Rest?! Und ganz wichtig: 88Y 88 bedeutet doch, dass die max. Achslast 615 kg betragen darf. Aber wie schnell darf ich mit einem Y fahren? Klar ist, dass er bis 300 km/h zugelassen ist, aber die Traglast nimmt ja ab. Folgender Gedanke müsste doch richtig sein - oder? 270 km/h - 615 kg (100%) 280 km/h - 584 kg (95%) 290 km/h - 554 kg (90,25%) 300 km/h - 526 kg (85,74%) Gruß martini Geändert von - martini am 15.04.2004 22:50:21
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NfS3
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mounty
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erstellt am - 12.05.2004 : 08:20:36
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Da hätte ich auch mal eine Frage: Eingetragen sind bei mir 215/45-17 91V, beim letzten Reifenwechsel wurden Bridgestone 215/45-17 87Y aufgezogen.Ist das erlaubt? Ich dachte der LAstindex dürfe nicht unterschritten werden. Oder gleicht der höhere Geschwindigkeitsindex das wieder aus? Gibt es den Bridgestone S03 überhaupt als 91er? Geändert von - Audienz am 12.05.2004 08:23:19
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AndyRS
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FU 54
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erstellt am - 12.05.2004 : 11:50:49
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Eingetragen sind bei mir 215/45-17 91V,
Was sagt denn das Gutachten des Felgenherstellers? Da müssen die zugelassenen Reifen (incl. Traglastindex) bezogen auf den Fahrzeugtyp genannt sein. Ich bin mir relativ sicher das die 215/45 R17 87Y in dem Felgengutachten homologiert sind. Bei mir sind sie es jedenfalls. Gruß, FU 54! Geändert von - FU 54 am 12.05.2004 11:56:32
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AndyRS
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erstellt am - 12.05.2004 : 11:58:44
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Eingetragen sind bei mir 215/45-17 91V,
Was sagt denn das Gutachten des Felgenherstellers? Da müssen die zugelassenen Reifen (incl. Traglastindex) bezogen auf den Fahrzeugtyp genannt sein. Ich bin mir relativ sicher das die 215/45 R17 87Y in dem Felgengutachten homologiert sind. Bei mir sind sie es jedenfalls. Gruß, FU 54! Geändert von - FU 54 am 12.05.2004 11:56:32
Du kannst dich schon auf das Gutachten verlassen,jedoch ist letztendlich ja auschlaggebend was im Fahrzeugschein eingetragen ist.
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AndyRS
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erstellt am - 12.05.2004 : 13:16:56
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@Audienz:Also deine Tragfähigkeit ist ausschlaggebend und hat eigentlich nix mit deinem Geschwindigkeitsindex zu tun.Daher ist es absolut unzulässig einen Reifen zu montieren,der eine niedrigere Tragfähigkeit aufweisst als im Schein eingetragen ist.
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FU 54
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erstellt am - 12.05.2004 : 13:56:06
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Du kannst dich schon auf das Gutachten verlassen,jedoch ist letztendlich ja auschlaggebend was im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Schon klar! Aber das wurde ja auch niemals in Frage gestellt! @ Audienz:
Der TÜV hat wohl das eingetragen was gerade montiert war. Steht denn der 91V auch im Gutachten? Was heißt überhaupt "eingetragen"? Auf der §19er Anbaubescheinigung oder hast Du es schon in den Brief eintragen lassen? Ich befürchte das Du um einen nochmaligen Termin beim TÜV nicht herumkommen wirst.  Gruß, FU 54!
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AndyRS
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erstellt am - 14.05.2004 : 16:13:00
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Hier das Ergebnis meines heutigen TÜV-Besuchs: Nachdem ich dem Prüfer, der selbe Mann wie vor vier Jahren, das Problem mit 91V/87Y schilderte.Meinte er:" Stimmt! Herr Audienz sie haben recht.Ich habe damlas die 91V aus dem Fahrzeugschein übernommen und nicht auf das Gutachten geschaut" So, als der Prüfer dann noch meine Zulassung, das RH Rad/Reifengutachten und die Daten, die damals bei der Abnahme gespeichert wurden, gecheckt wurden, wurde meine Eintragung korregiert.D.h., die 91V wurden gestrichen und 87V ergänzt.Alles mit Siegel, Unterschrift. Falls jetzt die "Grünen" meinen, der Schein, den ich im PKW mitführen muß sei gefälscht, kann jederzeit beim TÜV anhand der Eintragungsnummer nachgeforscht werden.Den der TÜV speichert alle Eintragungen! Jetzt ist alles Bestens.
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