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 Frage an die Reifenprofis...
 
Autor Beitrag  
martini ist zur Zeit offline martini
Deutschland
2089 Beiträge
erstellt am - 15.04.2004 :  22:24:32  Mitglied anzeigen  ICQ communication center anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Hallo zusammen!

Mir ist die Frage schon ein wenig peinlich Mir ist auch klar was die Daten bedeuten, nur halt nicht die am Ende

Wer kann mir sagen, was folgende Zahlen (88Y) Dot: XT04 0336 (0304) in der Reifenkombination

225/35 ZR19 (88Y) Dot: XT04 0336 (0304)

ganz genau bedeuten. Klar ist, dass es sich um das Produktionsdatum handelt -aber der Rest?!

Und ganz wichtig: 88Y

88 bedeutet doch, dass die max. Achslast 615 kg betragen darf. Aber wie schnell darf ich mit einem Y fahren? Klar ist, dass er bis 300 km/h zugelassen ist, aber die Traglast nimmt ja ab.

Folgender Gedanke müsste doch richtig sein - oder?

270 km/h - 615 kg (100%)
280 km/h - 584 kg (95%)
290 km/h - 554 kg (90,25%)
300 km/h - 526 kg (85,74%)

Gruß

martini

Geändert von - martini am 15.04.2004 22:50:21

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martini ist zur Zeit offline martini
Deutschland
2089 Beiträge
erstellt am - 15.04.2004 :  23:05:04  Mitglied anzeigen  ICQ communication center anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
habe zwischenzeitlich einen interessanten Link von Nachbar in den Tiefen des Forums gefunden

Link

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NfS3 ist zur Zeit offline NfS3
Schweiz
2516 Beiträge
erstellt am - 16.04.2004 :  07:41:00  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Der Teil in den Klammern ist die Produktionswoche sowie das Jahr also:
Woche 03 im Jahr 04

Geändert von - NfS3 am 16.04.2004 07:41:18


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt" (Albert Einstein)
"Früher war alles besser, auch die Zukunft" (unbekannt)
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mounty ist zur Zeit offline mounty
Deutschland
1011 Beiträge
erstellt am - 16.04.2004 :  21:59:21  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Hallo

Schau doch mal in diese Liste dort steht was über das Verhältniss von Traglast zur Geschwindigkeit.

gruß mounty

 
Anhang vorhanden Anhang: REIFEN1.JPG
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Audienz ist zur Zeit offline Audienz
Deutschland
4875 Beiträge
erstellt am - 12.05.2004 :  08:20:36  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Da hätte ich auch mal eine Frage:

Eingetragen sind bei mir 215/45-17 91V,
beim letzten Reifenwechsel wurden Bridgestone 215/45-17 87Y
aufgezogen.Ist das erlaubt? Ich dachte der LAstindex dürfe nicht unterschritten werden.

Oder gleicht der höhere Geschwindigkeitsindex das wieder aus?

Gibt es den Bridgestone S03 überhaupt als 91er?


Geändert von - Audienz am 12.05.2004 08:23:19


PM to:

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AndyRS ist zur Zeit offline AndyRS
Deutschland
865 Beiträge
erstellt am - 12.05.2004 :  08:31:15  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
quote:

Ist das erlaubt? Ich dachte der LAstindex dürfe nicht unterschritten werden.


Das ist korrekt,der Lastindex darf niemals unterschritten werden.Höher geht allerdings immer.Genau so bei der Geschwindigkeitskennzahl.

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FU 54 ist zur Zeit offline FU 54
Deutschland
702 Beiträge
erstellt am - 12.05.2004 :  11:50:49  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
quote:

Eingetragen sind bei mir 215/45-17 91V,

Was sagt denn das Gutachten des Felgenherstellers? Da müssen die zugelassenen Reifen (incl. Traglastindex) bezogen auf den Fahrzeugtyp genannt sein.

Ich bin mir relativ sicher das die 215/45 R17 87Y in dem Felgengutachten homologiert sind. Bei mir sind sie es jedenfalls.

Gruß, FU 54!

Geändert von - FU 54 am 12.05.2004 11:56:32

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AndyRS ist zur Zeit offline AndyRS
Deutschland
865 Beiträge
erstellt am - 12.05.2004 :  11:58:44  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
quote:

quote:

Eingetragen sind bei mir 215/45-17 91V,

Was sagt denn das Gutachten des Felgenherstellers? Da müssen die zugelassenen Reifen (incl. Traglastindex) bezogen auf den Fahrzeugtyp genannt sein.

Ich bin mir relativ sicher das die 215/45 R17 87Y in dem Felgengutachten homologiert sind. Bei mir sind sie es jedenfalls.

Gruß, FU 54!

Geändert von - FU 54 am 12.05.2004 11:56:32


Du kannst dich schon auf das Gutachten verlassen,jedoch ist letztendlich ja auschlaggebend was im Fahrzeugschein eingetragen ist.

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Audienz ist zur Zeit offline Audienz
Deutschland
4875 Beiträge
erstellt am - 12.05.2004 :  12:50:03  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
quote:
Ich bin mir relativ sicher das die 215/45 R17 87Y in dem Felgengutachten homologiert sind. Bei mir sind sie es jedenfalls.

Genau! 87 steht im Gutachten, aber warum hat der Prüfer mir damals 91V eingetragen...
Jetzt fahre ich schon seit 4 Jahren so rum.Beim Tüv/AU 2003 hatte ich die Winterräder drauf, sonst wäre es (mir) bestimmt füher aufgefallen...

Meine Vermutung geht immernoch in Richtung Geschwindigkeitsindex:
91V entspricht 87Y


Geändert von - Audienz am 12.05.2004 12:51:41

Geändert von - Audienz am 14.05.2004 16:00:56

 
Anhang vorhanden Anhang: rh.gif
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PM to:

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AndyRS ist zur Zeit offline AndyRS
Deutschland
865 Beiträge
erstellt am - 12.05.2004 :  13:16:56  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
@Audienz:Also deine Tragfähigkeit ist ausschlaggebend und hat eigentlich nix mit deinem Geschwindigkeitsindex zu tun.Daher ist es absolut unzulässig einen Reifen zu montieren,der eine niedrigere Tragfähigkeit aufweisst als im Schein eingetragen ist.
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FU 54 ist zur Zeit offline FU 54
Deutschland
702 Beiträge
erstellt am - 12.05.2004 :  13:56:06  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
quote:

Du kannst dich schon auf das Gutachten verlassen,jedoch ist letztendlich ja auschlaggebend was im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Schon klar! Aber das wurde ja auch niemals in Frage gestellt!


@ Audienz:

Der TÜV hat wohl das eingetragen was gerade montiert war. Steht denn der 91V auch im Gutachten?

Was heißt überhaupt "eingetragen"? Auf der §19er Anbaubescheinigung oder hast Du es schon in den Brief eintragen lassen?

Ich befürchte das Du um einen nochmaligen Termin beim TÜV nicht herumkommen wirst.

Gruß, FU 54!

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Sonic-Dee ist zur Zeit offline Sonic-Dee
Deutschland
1149 Beiträge
erstellt am - 12.05.2004 :  13:57:23  Mitglied anzeigen  ICQ communication center anzeigen  Sonic-Dee's Homepage anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
quote:
@Audienz:Also deine Tragfähigkeit ist ausschlaggebend und hat eigentlich nix mit deinem Geschwindigkeitsindex zu tun.Daher ist es absolut unzulässig einen Reifen zu montieren,der eine niedrigere Tragfähigkeit aufweisst als im Schein eingetragen ist.

Das ist falsch!

Der eingetragene Tragfähigkeitsindex hat nichts mit dem tatsächlich montiertem Tragfähigkeitsindex zu tun.
Ausschlaggebend ist lediglich die Achslast, die im Schein steht.
Bei 88er Tragfähigkeitsindex hat der Reifen eine max. Tragfähigkeit von 615 kg.
Die mal 2 genommen ergibt = 1230kg pro Achse.
Somit darf er auch einen 88er fahren, trotz daß der TÜV 91 eingetragen hat.

Habe in meinem S3-Schein den gleichen Fall.
Eingetragen sind 225/45 ZR17 91V.
Trotzdem kann ich auch einen 88 oder 89er fahren. Der 91er hat halt mehr Reserven und ist weiter verbreitet....

Gruß Dirk

Geändert von - Sonic-Dee am 12.05.2004 14:04:05

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AndyRS ist zur Zeit offline AndyRS
Deutschland
865 Beiträge
erstellt am - 13.05.2004 :  07:39:49  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
quote:

Das ist falsch!

Der eingetragene Tragfähigkeitsindex hat nichts mit dem tatsächlich montiertem Tragfähigkeitsindex zu tun.
Ausschlaggebend ist lediglich die Achslast, die im Schein steht.



Also um diese ewigen Spekulationen zu beenden,habe ich diesen Fall kurz mit dem TÜV-Sued besprochen.
Also laut Gesetzgebung ist eine Montage eines Reifens mit niedrigerem Tragfähigkeitsindex als eingetragen,juristisch unzulässig.Auch wenn der Reifen mit dem Wert zum Beispiel 88 Y für das Fahrzeug ausreichend ist und 91 V eingetragen ist.Bei diesem Fall muss dann der Wert auf 88 Y im Fzg. Brief angepasst werden.
Das ist jetzt offiziell vom TÜV-Sued!

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Audienz ist zur Zeit offline Audienz
Deutschland
4875 Beiträge
erstellt am - 13.05.2004 :  14:52:52  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Folgendes:
Da anscheinend bei der Anbauabnahme der Rad-/Reifenkombi dem TÜV-Prüfer ein Fehler unterlaufen ist und mir dieser erst jetzt nach 4 Jahren!!! aufgefallen ist, werde ich dort morgen Mittag mal aufkreuzen und um Berichtigung des "im Auto mitführenden Blattes" verlangen.

Danke für Eure Hinweise.

Geändert von - Audienz am 13.05.2004 14:53:27


PM to:

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Audienz ist zur Zeit offline Audienz
Deutschland
4875 Beiträge
erstellt am - 14.05.2004 :  16:13:00  Mitglied anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Hier das Ergebnis meines heutigen TÜV-Besuchs:

Nachdem ich dem Prüfer, der selbe Mann wie vor vier Jahren, das Problem mit 91V/87Y schilderte.Meinte er:" Stimmt! Herr Audienz sie haben recht.Ich habe damlas die 91V aus dem Fahrzeugschein übernommen und nicht auf das Gutachten geschaut"

So, als der Prüfer dann noch meine Zulassung, das RH Rad/Reifengutachten und die Daten, die damals bei der Abnahme gespeichert wurden, gecheckt wurden, wurde meine Eintragung korregiert.D.h., die 91V wurden gestrichen und 87V ergänzt.Alles mit Siegel, Unterschrift.
Falls jetzt die "Grünen" meinen, der Schein, den ich im PKW mitführen muß sei gefälscht, kann jederzeit beim TÜV anhand der Eintragungsnummer nachgeforscht werden.Den der TÜV speichert alle Eintragungen!

Jetzt ist alles Bestens.


PM to:

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martini ist zur Zeit offline martini
Deutschland
2089 Beiträge
erstellt am - 06.09.2006 :  23:49:40  Mitglied anzeigen  ICQ communication center anzeigen  Zitat-Antwort schreiben  Antwort schreiben
Das heißt ja, daß bei einem zulässigem Gesamtsgewicht von 1040kg vorne bzw. 1050kg hinten ein 85er Y Reifen (215/35-19) mit 1030kg 10 (vorne) bzw. 20kg (hinten) zu wenig Traglast hat

Kennt jemand einen Reifen in dieser Dimension mit einem 86er Loadindex?

Gruß

martini

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