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 Übersicht » Rechtliches:
 
  Rechtliches für die Wandlung bei Xenonproblemen [Drucken]
 Erstellt: 11.01.2003 12:07:55

Dank ADAC Rechtsschutz haben wir die Wandlung jetzt durchgezogen. Übrigens
gibt es noch keine Vollgasfesten Stellmotoren für das Xenon
Es wurden bis zu 160Grad am Stellmotor bei Vollgas im Sommer gemessen. Also ab Juni/Juli sind die Stellmotoren wieder Topic No.1
Als Tip für schwer genervte:
Fahrzeug zum Tüv bringen Mängel bestätigen lassen ,stillegen und dann klagen. Den Händler zum Stellen eines Ersatzfahzeuges auffordern oder solange Nutzungsausfall geltend machen.
Das KBA ist übrigens verpflichtet jeder Meldung in dieser Sache nachzugehen und kann den Hersteller verpflichten einen Rückruf durchzuführen.
Das Schreiben sollte die Problembeschreibung und die Fahrgesellnummer enthalten.


Danke an @susanne für die Info's
 
-- Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der genannten Tipps/Informationen --
 
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