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Eintragungspflicht von Chiptuning (CH) [Drucken]
Erstellt: 08.11.2006 16:22:58
(Update: 10.11.2006 11:59:21)
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Seit Jahren schon liest man in einschlägigen Foren immer wieder, dass in der Schweiz Leistungssteigerungen bis 20% nicht eintragungspflichtig wären. Wer sich auf solche Aussagen verlässt, der sitzt einem grossen Irrtum auf. Das mit den 20% ist nämlich völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Rechtlich verhält sich die Sache wie folgt:
Auszug aus den ASA-Richtlinien Nr. 2a; Abändern und Umbauen von Motorwagen
Jede Leistungsänderung eines Motorwagens ist melde- und prüfpflichtig.
Der Einbau von Motoren mit anderem Hubraum oder anderem Motorkennzeichen und Umbauten am Originalmotor, die eine Hubraumänderung zur Folge haben, ist ebenfalls melde- und prüfpflichtig.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die bei der 1. Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche weiterhin eingehalten sind.
Eine Erhöhung der Leistung um mehr als 20 Prozent erfordert eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.
Leistungsmessungen auf dem Rollenprüfstand dürfen nur anerkannt werden, wenn die Verlustleistung mitgemessen wird. Die Rückrechnung auf die Netto-Motorleistung hat gemäss den Vorschriften des Prüfstandherstellers zu erfolgen.
Die Zulassungsstelle kann verlangen, dass ein Verkehrsexperte diese Messung überwacht. Die Ermittlung der Motorleistung nach Art. 46 VTS kann verlangt werden.
Wird die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 8 Prozent erhöht, ist für die neue Höchstgeschwindigkeit zusätzlich eine Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt, erforderlich.
Im weiteren müssen die Reifen, Bremsanlage und der Geschwindigkeitsmesser für die neue Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sein.
Homologation
Liefert der Tuner ein Gutachten (heisst bei uns Homologation) für den Umbau, so kann dies in der Regel ohne weitere Prüfung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eine Homologation für Chiptuning ist aber nur bei einigen wenigen schweizer Tunern verfügbar (da teuer und aufwändig), und auch dann nur für Stufe I.
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| -- Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der genannten Tipps/Informationen -- |
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