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AUDI-SPEED.COM - FAQ - EINTRAG ANZEIGEN
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 Übersicht » Rechtliches:
 
  Mängelanzeige bei Tuner- oder Werkstattbesuch [Drucken]
 Erstellt: 15.08.2004 15:43:42

Wieder einmal hat es sich gezeigt das Justizia gnadenlos auf dem Kleingedruckten rumreitet und den Begriff „Gesunder Menschenverstand“ nicht kennt.


Wenn ihr den Verdacht habt, na das wird nix mehr mit der „Nachbesserung“ bei einem festgestellten Mangel, dann macht es nur noch auf schriftlicher Basis. Sicher muss man zunächst nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und man muss auch nach dem Gesetz die Möglichkeit einer Nachbesserung gewähren aber nach Ablauf sollte dann auch Schluss mit Lustig sein. Haltet schriftlich fest was war und wann und gebt ein klares Datum zur Abstellung des Mangels um ihn in Verzug zu setzen. Sorgt nach Möglichkeit für „unabhängige“ Zeugen.


· alles schriftlich festhalten und euere Forderungen schriftlich vorbringen.



hier Links zu bereits abgelaufenen Verfahren:
http://www.audi-speed.com/community/forum/topic.asp?TOPIC_ID=13050


Ich hoffe wir können die Liste noch verlängern.
 
-- Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der genannten Tipps/Informationen --
 
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