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 Übersicht » Rechtliches:
 
  Der feine Unterschied (Garantie/Gewährleistung) [Drucken]
 Erstellt: 15.01.2004 17:38:17

AUTO BILD schreibt in diesem Artikel folgendes zum Thema Garantie und Gewährleistung:

Was ist wirklich garantiert?

Nagelneue Autos haben ja wohl zwei Jahre Garantie. Davon geht jeder Käufer aus. Sollte er aber nicht. Denn viele Hersteller geben nur Gewährleistung. Rechtlich zwei Paar Schuhe.

Gewährleistung ist keine Garantie

Garantie und Gewährleistung – für den normalen Neuwagenkäufer bezeichnet beides dasselbe. Für den Juristen nicht. Und auch die Autohersteller unterscheiden fein. Die einen geben Garantie, die anderen Gewährleistung. "Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers", so AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke, "berechtigte Ansprüche sind ohne weiteres zu erfüllen und richten sich direkt an den Garantiegeber – also den Hersteller."

Anders bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, genau "Sachmangelhaftung", die seit 2002 zwei Jahre beträgt. Die Unterschiede:

  • Gewährleistungsansprüche richten sich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller

  • Anspruch auf Reparatur oder Ersatz besteht nur, wenn der Mangel bei Auslieferung schon unerkannt bestanden hat, sich aber erst in der Folgezeit zeigt.


Dabei trägt der Verkäufer die ersten sechs Monate die "Beweislast". Bedeutet: Will er nicht leisten, muss er nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht bereits bestand. Gute Karten für den Käufer. Doch für die weiteren 18 Monate trägt der Käufer die Beweislast ("Beweislastumkehr"). Nun muss er beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits bestand, will er Ansprüche durchsetzen. Schlechte Karten für den Käufer.

Die Hersteller, die nur Gewährleistung bieten, bauen Kundenmisstrauen jedoch vor. BMW etwa sichert eine auf ein Jahr verlängerte Beweislastumkehr schriftlich zu. Und verspricht auch danach Mängelbehebung, ohne dass der Kunde Beweise erbringen müsse.

Volkswagen versichert gegenüber AUTO BILD: "Die Gewährleistung des Volkswagen-Partners gestattet dem Kunden, für eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung zu jedem autorisierten VW-Betrieb zu gehen." Zwar sei die Frage der Beweislast nach sechs Monaten nicht ausdrücklich anders als gesetzlich geregelt. Aber: "Die Volkswagen-Partner berufen sich auf diese Beweislastregelung grundsätzlich nicht."

Dazu Anwalt Rocke: "Zuerst gilt verbindlich nur das, was über den Gesetzesrahmen hinaus schriftlich zugesichert wird. Äußert sich ein Hersteller aber wiederholt in die gleiche Richtung, darf er dann auch beim Wort genommen werden." Sein Rat: Der Kunde sollte dieses auch tun und vor einer Kaufentscheidung die Regelungen der jeweiligen Marke samt Kleingedrucktem genau prüfen.

Anm.: Bei Audi gibt es auch nur Gewährleistung.
 
-- Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der genannten Tipps/Informationen --
 
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