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 Übersicht » Rechtliches:
 
  Warnplakette im Fahrzeuginneren bei Winterreifen  [Drucken]
 Erstellt: 17.12.2003 08:23:25

So der zu Frage: Muss ich, wenn ich Winterreifen benutze und dadurch meine Vmax des Fahrzeuges eingeschränkt ist, eine Warnplakette auf das Anzeigeninstrument kleben und kann ich bestraft werden wenn ich das nicht tue?

Antwort:

Für Deutschland


Kurzform:
BKat
TBNR 336000 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine
Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat (B - 1) -----> 5,00 EUR

TBNR 336006 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine
Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat (B - 1) -------> 25,00 EUR

Langform:
§69a Ordnungswidrigkeiten
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
8. des § 36 Abs. 1 Satz 1 oder 3 bis 5, Abs. 2 Satz 1 oder 3 bis 5 oder Abs. 2a Satz 1 oder 2 über Bereifung, des § 36 Abs. 5 Satz 1 bis 4 über Gleisketten von Gleiskettenfahrzeugen oder Satz 6 über deren zulässige Höchstgeschwindigkeit, des § 36a Abs. 1 über Radabdeckungen oder Abs. 3 über die Sicerung von außen am Fahrzeug mitgeführten Ersatzrädern oder des § 37 Abs. 1 Satz 1 über Gleitschutzeinrichtungen oder des Abs. 2 über Schneeketten;
§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bußgeldkatalog

Tatbestandsnummer 336000 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im (B-1)
Sichtfeld des Fahrers fehlte.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; – BKat

5,00 EUR


Tatbestandsnummer:336006
Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im (B-1)
Sichtfeld des Fahrers fehlte, und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; – Bkat

25,00 EUR



 
-- Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der genannten Tipps/Informationen --
 
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