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 Übersicht » Rechtliches:
 
  Verfahren bei Nichterfüllung versprochener Leistungen [Drucken]
 Erstellt: 01.06.2003 09:20:19

Dies gilt für Dienstleistungen wie hier z.B. an einer Leistungssteigerung erklärt, bei der die versprochenen Werte nicht erreicht wurden

"Du hast folgende Rechte:

Grundsätzlich mußt Du ihm eine Nachfrist setzen, innerhalb derer Du ihn zur Nachbesserung aufforderst. Ohne geht es nicht.
So wenig Leistung nach dem Tunen ist auf jeden fall eine mangelhafte Werkleistung, wenn mehr vereinbart wurde.
Läßt er diese Frist erfolglos verstreichen, erklärst Du den Rücktritt vom Vertrag. Dann kannst Du zum einen zu einem anderen Tuner gehen und ihn dort machen lassen (vertgewissern, daß er auch keine Fehler gehabt hat vorher wäre anzuraten).
Hat er dann auch wirklich Mehrleistung dann kannst Du weggegeld Mehrkosten usw. geltend machen.
Das Recht auf Nachbesserung und Rücktritt kann auch nicht durch AGBs ausgeschlossen werden.

Mein Rat ist:
Setze ihm eine Frist (schriftl.) und dann kann er immer noch schauen, ob er es hinkriegt.
Wenn nicht dann hast Du wenigstens keine Zeit verloren.
Außerdem arbeiten die Leute erfahrungsgemäß etwas schneller. wenn man sie unter Druck setzt.


Grüße Motorradteig
 
-- Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der genannten Tipps/Informationen --
 
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